Recht

Jeder, der eine Domain registriert und eine Webseite betreibt, sollte sich über die rechtliche Situation umfangreich informieren. Rechtsgebiete, wie das Markenrecht oder das Namensrecht, schränken die Verwendung von bestimmten Domainnamen ein.

Um von vorne herein Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollte man auf die Registrierung vom Unternehmensnamen, wie beispielsweise „Allianz“, auf Markennamen, wie „Aspirin“ oder auf Städtenamen verzichten und sich auf generische Begriffe beschränken.


Generische Begriffe

Als generisch bezeichnet man eine Sache oder etwas, wenn es stellvertretend für eine ganz Begriffsklasse steht. Generische Begriffe sind deshalb im Zusammenhang mit der Registrierung einer Domain sehr gefragt. Dass sich sehr viele Interessenten um generische Domainnamen bemühen, ist nur allzu verständlich. Nicht selten kommt es deshalb im Wettlauf um einen generischen Domainnamen zu rechtlichen Auseinandersetzungen.

Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang ein eindeutiges Urteil gesprochen. Die Registrierung von Domainnamen, die gleichzeitig generische Begriffe darstellen, sind grundsätzlich keinen rechtlichen Schranken unterworfen. Dies gilt auch selbst dann, wenn der Gattungsbegriff neben der generischen Bezeichnung auch Namensrechte tangiert.